Fehlende Zielvorgabe begründet Anspruch auf Durchschnittsbonus
Das Bundesarbeitsgericht stellt klar, dass bei unterlassener Zielvorgabe die Ziel als erreicht betrachtet werden müssen. Die Beklagte hat ihre Verpflichtung zu einer den Regelungen der Betriebsvereinbarung entsprechenden Zielvorgabe für das Jahr 2019 schuldhaft verletzt, indem sie dem Kläger keine individuellen Ziele vorgegeben und ihm die Unternehmensziele erst verbindlich mitgeteilt hat, nachdem bereits etwa ¾ der […]









