Deutschland wird digital – ein bisschen mehr jedenfalls

Umstritten war bisher, ob Arbeitgeber digital erstellte Gehaltsabrechnungen über die von ihnen selbst bereit gestellten IT-Ressourcen den Arbeitnehmer*innen bereitstellen dürfen, um den Anspruch auf Erteilung einer Gehaltsabrechnung zu erfüllen. Bisher hatten die Gerichte überwiegend eine Verpflichtung des Arbeitgebers gesehen, dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten die Abrechnung erhalten. Allein das „ablegen“ im beruflichen E-Mail-Postfach sollte aber bisher nicht unbedingt dafür ausreichen, so sah es jedenfalls zuletzt das LAG Niedersachen.

Der Anspruch auf Abrechnung des Entgelts von Arbeitnehmern sei aber eine Holschuld, urteilte jetzt das Bundesarbeitsgericht BAG, Urteil vom 28.01.2025 – 9 AZR 48/24. Diese könne der Arbeitgeber erfüllen, ohne für den Zugang der Abrechnung bei den Beschäftigten verantwortlich zu sein.

In Betrieben mit Betriebsrat muss daher sichergestellt sein, dass die Bereitstellung und Nutzung von betrieblichen E-Mail-Postfächern auch diesem Zweck erlaubt ist, wenn dort Vereinbarungen zur Einführung und Anwendung solcher technischen Einrichtungen bestehen.

Jedoch ist die Frage, welche Maßnahmen Arbeitgeber treffen müssen, um Arbeitnehmer*innen ohne eigenes Postfach, die Abrechnung zukommen zu lassen, weiterhin ungeklärt.