Betriebsräte haben die Wahl: Online oder Päsenz?

Die Möglichkeit, viele Termine und Meetings virtuell durchzuführen verschafft uns allen Freiräume. Auch Kosten können auf diese Weise gespart werden. Aber nicht zu Lasten der Betriebsräte: Das Bundesarbeitsgericht hat nun in seinem Beschluss vom 7. 2.2024 zu dem Aktenzeichen 7 ABR 8/23 klargestellt, dass Betriebsräte frei wählen können, ob sie eine grundsätzlich erforderliche Schulung in Präsenz oder online durchführen wollen. Mit dem Argument, dass die Präsenzveranstaltung regelmäßig teurer angeboten wird und oft mit Reise- und Übernachtungskosten verbunden ist, können Arbeitgeber nicht durchdringen. Die Entscheidung, welches Format der Betriebsrat für geeigneter hält, liegt im legitimen Ermessensspielraum der Arbeitnehmervertreter.