Unser Urteil: bestes Team!
Wir verteidigen Ihre Rechte und Interessen mit viel Herzblut, tollem Teamgeist – und mit der Erfahrung aus jahrelanger Tätigkeit in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts.
Wir verteidigen Ihre Rechte und Interessen mit viel Herzblut, tollem Teamgeist – und mit der Erfahrung aus jahrelanger Tätigkeit in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts.
Peter Krebühl
Benjamin Biere
Johannes Kulenkampff
Martin Sandforth
Philipp Simon
Alexandra Hupka
Nurdan Adamidis
Patricia Oberberger
Nadja Breitenbach
Jana Siegfried
Als Rechtsanwalt (m/w/d) umfasst Ihr Aufgabenspektrum die Beratung unserer Mandanten in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Sie vertreten Arbeitnehmer und Führungskräfte in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit – und Betriebsräte auch in Einigungsstellenverfahren.
Sie beraten eigenverantwortlich, arbeiten bei komplexen Aufgabenstellungen aber gerne auch im Team? Dann warten auf Sie bei KBR spannende Mandate und ein hochmotiviertes Arbeitsumfeld.
Wir freuen uns auf Ihre Initiativbewerbung!
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!
sandforth@kbr-arbeitsrecht.de +49 69 247 4119-60
Martin Sandforth berät als Partner der Sozietät Arbeitnehmer, Führungskräfte sowie Betriebs-und Personalräte – insbesondere mit seiner umfassenden arbeitsrechtlichen Expertise und Verhandlungserfahrung aus der Beratung national wie international tätiger Unternehmen sowie von Organen und Führungskräften in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Nach seinem Jura-Studium mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt in Frankfurt am Main absolvierte Sandforth sein Referendariat am dortigen OLG. Anschließend arbeitete er bei einer renommierten Arbeitsrechtsboutique, danach einige Jahre im Arbeitsrechtsteam der Großkanzlei CMS Hasche Sigle in Frankfurt am Main – bis er sich 2020 für KBR entschied. Seit 2024 ist Martin Sandforth Partner unserer Sozietät.
Martin Sandforth berät seine Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und führt hierzu bundesweit gerichtliche und außergerichtliche Verfahren und Verhandlungen. Sein Schwerpunkt liegt in der Beratung beim Abschluss von Arbeits- und Dienstverträgen sowie Aufhebungsverträgen und die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren. Betriebsräte vertritt er in Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten sowie in Einigungsstellen. Insbesondere bei Umstrukturierungen in Betrieben der Gesundheitsbranche konnte Martin Sandforth zuletzt maßgebliche Akzente setzen. Martin Sandforth berät und verhandelt sicher in englischer Sprache.
kulenkampff@kbr-arbeitsrecht.de +49 69 247 4119-60
Johannes Kulenkampff begann sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth – wo er begleitend die wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung für Juristen absolvierte – und beendete es an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen.
Nach seinem Referendariat in Frankfurt am Main nahm er 2009 seine anwaltliche Tätigkeit auf in einer mittelständischen Kanzlei für Zivil- und Wirtschaftsrecht. 2011 wechselte Kulenkampff zur Frankfurter Kanzlei MATTKE Rechtsanwälte, die ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisiert und bundesweit tätig ist. Seither berät er national wie international tätige Unternehmen, Organe und Führungskräfte in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, gerichtlich und außergerichtlich.
Seit Anfang 2018 bringt Johannes Kulenkampff seine Expertise und Verhandlungserfahrung bei KBR Rechtsanwälte ein, zum Vorteil der von ihm vertretenen Arbeitnehmer und Betriebsräte. Er berät seine Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragen, führt hierzu bundesweit unter anderem Kündigungsschutzklagen, verhandelt Aufhebungsverträge und entwirft Arbeitsverträge – auch in englischer Sprache.
Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung von Betriebs- und Personalräten zu allen mitbestimmungsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen – und darüber hinaus fungiert Johannes Kulenkampff als Beisitzer in Einigungsstellen.
krebuehl@kbr-arbeitsrecht.de +49 69 247 4119-60
Als Experte für das kollektive Arbeitsrecht vertritt Peter Krebühl Betriebs- und Personalräte sowie Gewerkschaften, insbesondere bei Umstrukturierungen und Fusionen sowie der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen.
Wie wenige andere versteht er, dass es bei der Beratung von Betriebsräten nicht nur um juristischen Beistand geht: Politisch taktische Erfahrung und ein tiefes Verständnis wirtschaftlicher Rahmenbedingungen sind ein wesentlicher Faktor für seinen Erfolg – und den seiner Mandanten. Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer schätzen seine Durchsetzungskraft bei Verhandlungen über Kündigungen und Abfindungen sowie seine konstruktive Zielstrebigkeit bei der Beseitigung von Konflikten während der Vertragsdurchführung.
Mit großem Erfolg begleitet Peter Krebühl bundesweit komplexe Umstrukturierungen wie Betriebsstillegungen, Verschmelzungen und andere Personalabbaumaßnahmen insbesondere aus den Bereichen Pharma, Banken und Versicherungen, Produktion, Automotive, Telekommunikation und IT. Auch als Einigungsstellenbeisitzer setzt er sich regelmäßig für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten ein.
Das JUVE-Handbuch für Wirtschaftskanzleien führt Peter Krebühl seit mehreren Jahren als im Markt sehr anerkannten Rechtsanwalt im Arbeitsrecht für Betriebsräte und Arbeitnehmer.
Er verhandelt sicher in englischer Sprache und unterstützt auch französischsprachige Mandanten in ihrer Muttersprache.
Fachanwalt für Arbeitsrecht, KBR | 2016 – heute |
Committee Member, LINEE | 2017 – heute |
Gesellschafter und Rechtsanwalt, Pflüger Rechtsanwälte GmbH | 2008 – 2016 |
Rechtsanwalt, Pflüger Rechtsanwälte GmbH | 2005 – 2008 |
Rechtsanwalt, CMS Hasche Sigle | 2005 |
Associate, Gide Loyrette Nouel | 2001 – 2002 |
Rechtswissenschaften, Universität Freiburg | 2001 |
biere@kbr-arbeitsrecht.de +49 69 247 4119-60
Benjamin Biere studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Madrid mit Arbeitsrecht als Schwerpunkt. 2016 gründete er, gemeinsam mit Peter Krebühl, die Kanzlei Krebühl Biere Rechtsanwälte.
Schon während der Studienzeit in Berlin arbeitete Biere für die Wirtschaftskanzlei Weitnauer und sammelte dort wertvolle Erfahrungen mit gesellschaftsrechtlichen Themen. 2008, nach dem Assesorexamen, wechselte er zur bundesweit tätigen Berliner Arbeitsrechtskanzlei HENSCHE Rechtsanwälte und baute für sie erfolgreich die Frankfurter Niederlassung auf. Seitdem ist Benjamin Biere ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.
Betriebsräte kennen und empfehlen ihn als souveränen Berater und als genauso diplomatischen wie durchsetzungsstarken Verhandlungsführer – auch in spanischer und englischer Sprache. Der Beisitz in Einigungsstellen gehört für Benjamin Biere im Streitfall zu einer konstruktiven Verhandlungsführung untrennbar dazu. Er unterstützt Betriebsräte und Personalräte bei der Wahrnehmung ihrer Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz oder den personalvertretungsrechtlichen Vorschriften. Die Verhandlung von Beendigungsvereinbarungen und die Prozessführung zählt zu seinen besonders ausgeprägten Stärken – und selbst ehemalige Verhandlungsgegner schätzen seine konstruktive Verhandlungsführung.
Das JUVE-Handbuch für Wirtschaftskanzleien nennt Benjamin Biere als im Markt sehr anerkannten Rechtsanwalt im Arbeitsrecht für Betriebsräte und Arbeitnehmer.
simon@kbr-arbeitsrecht.de +49 69 247 4119-60
Philipp Simon studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Bereits während des Studiums legte er seinen Schwerpunkt auf das Arbeitsrecht und legte so den Grundstein für seine Expertise auf diesem Gebiet.
Nach dem Abschluss seines Studiums absolvierte Philipp Simon sein Referendariat am Landgericht Frankfurt am Main. Während dieser Zeit sammelte er wertvolle Erfahrungen bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und lernte die Arbeit in einer renommierten Frankfurter Arbeitsrechtsboutique kennen.
Philipp Simon steht unseren Mandanten mit seinem fundiertem Fachwissen und seinem Engagement zur Seite.
Er berät in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und führt hierzu bundesweit gerichtliche und außergerichtliche Verfahren und Verhandlungen.
sekretariat@kbr-arbeitsrecht.de +49 69 247 4119-60
Jana Siegfried verantwortet – gemeinsam mit Patricia Oberberger – das KBR Office Management und kümmert sich um alle administrativen und organisatorischen Aufgaben in unserer Kanzlei.
Nach ihrer Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten arbeitete Jana langjährig in einer Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt am Main, bevor sie 2018 zu KBR wechselte und maßgeblichen am Aufbau unseres Teams beteiligt war.
Als Leiterin unseres Büros ist Jana Siegfried nicht nur Ihr erster Kontakt mit uns, sondern Ihre kompetente und engagierte Ansprechpartnerin für alle organisatorischen Fragen rund um Ihr Mandat.
sekretariat@kbr-arbeitsrecht.de +49 69 247 4119-60
Patricia Oberberger ist bei KBR gemeinsam mit Jana Siegfried für das Office Management zuständig und kümmert sich um alle bei uns anfallenden organisatorischen Aufgaben.
Bevor sie 2019 ins KBR-Team wechselte, war sie als Rechtsanwaltsfachangestellte für eine überörtlich tätige Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt am Main tätig.
Mit ihrer langjährigen Erfahrung im Office Management gewährleistet Patricia Oberberger einen reibungslosen Ablauf des Tagesgeschäfts. Sie übernimmt jedoch auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und steht Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin für alle organisatorischen Fragen rund um Ihr Mandat zur Verfügung.
sekretariat@kbr-arbeitsrecht.de +49 69 247 4119-60
Nadja Breitenbach verstärkt unser Team im KBR Office: Sie kümmert sich um verschiedenste organisatorischen Aufgaben und sorgt für einen reibungslosen Ablauf des Tagesgeschäfts.
Neben der Erfahrung, die sie bei einer überörtlich tätigen Rechtsanwaltskanzlei sammeln konnte, profitiert KBR auch von ihren besonderen Kenntnisse als Fremdsprachensekretärin.
hupka@kbr-arbeitsrecht.de +49 69 247 4119-60
Alexandra Hupka studierte an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und absolvierte ihr Rechtsreferendariat am Landgericht Darmstadt.
Vor ihrem Eintritt in unsere Kanzlei war Alexandra Hupka in auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzleien tätig und beriet Arbeitnehmer und Führungskräfte in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Betriebsräte und Gesamtbetriebsräte unterstützte sie bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen, in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren sowie in Einigungsstellen.
Seit September 2024 verstärkt sie unser Team und betreut individual- und kollektivrechtliche Mandate.
Alexandra Hupka ist Ansprechpartnerin in allen Fragen rund um das Thema Kündigungsschutz und vertritt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerichtlich und außergerichtlich bei der Aushandlung von Aufhebungsverträgen sowie in allen weiteren individualrechtlichen Fragestellungen.
Betriebsräte vertritt Alexandra Hupka bundesweit in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren schult regelmäßig zu allen Themen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts.
adamidis@kbr-arbeitsrecht.de +49 69 247 4119-60
Nurdan Adamidis studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim, wo sie auch einen Abschluss als Unternehmensjurist (LLB) erwarb. Im Anschluss an ihr Studium absolvierte sie ihr Referendariat am Landgericht Darmstadt. Vor ihrer Tätigkeit bei Krebühl Biere Rechtsanwälte war Nurdan Adamidis über fünf Jahre bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Dentons tätig, wo sie wertvolle Erfahrungen in allen Bereichen des Arbeitsrechts sammelte. Darüber hinaus ist sie seit über 10 Jahren als Lehrbeauftragte an der Universität Mannheim tätig.
Seit Januar 2025 verstärkt Nurdan Adamidis unser Team und unterstützt unsere Mandanten mit ihrem fundierten Fachwissen und ihrer langjährigen Erfahrung in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Sie berät und vertritt Arbeitnehmer und Führungskräfte insbesondere bei der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie in allen Beendigungssituationen gerichtlich und außergerichtlich. Darüber hinaus unterstützt sie Betriebsräte und andere Arbeitnehmervertretungen.
Aufgrund ihrer früheren Tätigkeit in einer internationalen Wirtschaftskanzlei und ihrer mehrsprachigen Beratungskompetenz in Deutsch, Englisch und Türkisch ist sie in der Lage, auch grenzüberschreitende arbeitsrechtliche Fragestellungen zu bewältigen.
Ihr Anliegen ist bei uns in besten Händen.