BAG verweist Entscheidung an Hessisches LAG zurück!
Der zweit Senat (2 AZR 72/24) hat heute in einer Bestandsstreitigkeit einen Streit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und einer lokalen Beschäftigten im Bereich des Generalkonsulats zur erneuten Verhandlung an das Hessische LAG zurückverwiesen.
Das Bundesarbeitsgericht folgte damit dem Antrag der Klägerin, die sich seit 2022 gegen ihre Entlassung wehrt und deren Klage von den Instanzgerichten als unzulässig abgewiesen worden war.