Ladung von Ersatzmitgliedern bei kurzfristiger Verhinderung
Das BAG stellt klar (BAG, Urteil vom 20.5.2025 – 1 AZR 35/24), dass grundsätzlich keine Pflicht zur eiligen Ladung von Ersatzmitgliedern des Betriebsrats am Sitzungstag besteht.
Betriebsratsvorsitzende dürfen regelmäßig annehmen, dass die rechtzeitige Nachladung eines Ersatzmitglieds jedenfalls dann nicht mehr möglich ist, wenn ihm die Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds erst im Lauf des Tags der Betriebsratssitzung zur Kenntnis gelangt. (amtl. Leitsatz)
Diese Rechtsprechung erleichtert die oft aufwendige Nachladung vor Betriebsratssitzungen, die oftmals auch als Angriffspunkt von Arbeitgebern im Hinblick auf die ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats genutzt wurde.