Krebühl Biere Rechtsanwälte - Fachanwälte für Arbeitsrecht
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Kanzlei

Wir beraten in allen Fragen des Arbeitsrechts - ausschließlich auf Arbeitnehmer- und Betriebsratsseite.

Unsere Mandanten sind Arbeitnehmer, Betriebsräte sowie auch Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder.

Als langjährig tätige Fachanwälte für Arbeitsrecht decken wir das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts mit den angrenzenden sozial- und steuerrechtlichen Fragestellungen ab. Wir beraten nicht nur juristisch, sondern auch strategisch. Wir beraten auch online, per Videokonferenz, wenn ein persönliches Treffen nicht möglich oder zu aufwändig ist.

Wir vertreten unsere Mandanten vor Ort hier in Frankfurt am Main, im Rhein-Main-Gebiet und selbstverständlich auch bundesweit – in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht und außergerichtlich bei Verhandlungen mit Arbeitgebern oder in Einigungsstellen.

Wir bieten Schulungen zu sämtlichen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Themen an, individuell auf die Bedürfnisse unserer Mandaten angepasst.

Unsere Qualität und unsere Begeisterung für das Arbeitsrecht zeichnen uns aus. Wir nehmen uns Zeit für unsere Mandanten, um in jedem Fall eine überzeugende Lösung erarbeiten zu können. Gleichzeitig sind wir uns bewußt, dass es oft auch schnell gehen muss und agieren entsprechend.

Sprechen Sie uns an.

Empfehlungen


Die wertvollsten Empfehlungen erhalten wir von zufriedenen Mandanten. 

KBR wird zudem seit mehreren Jahren vom JUVE-Handbuch für Wirtschaftskanzleien als eine der führenden Arbeitsrechtskanzleien für die Vertretung von Arbeitnehmerinteressen und Betriebsräten in Deutschland empfohlen. 

Das Handelsblatt und Best Lawyers führen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 KBR im Ranking der besten Anwälte im Bereich Arbeitsrecht.

Im Ranking der #Wirtschaftswoche wird KBR bei den renommiertesten Kanzleien und Anwälten für Arbeitsrecht im Jahr 2021 geführt. 

Auf den FOCUS-Listen ("FOCUS Recht Spezial") wird Peter Krebühl / KBR seit dem Jahr 2019  als einer der deutschen "Top-Anwälte" im Arbeitsrecht benannt. 






Netzwerk


Die überregionale Kooperation mit namhaften Arbeitsrechtskollegen ermöglicht uns einen ständigen überregionalen Kompetenz- und Erfahrungsaustausch sowie - bei Bedarf - die gezielte Erweiterung unserer Kapazitäten. 

In internationalen Beratungssituationen (wie z.B. Bonus- oder Aktienstreitigkeiten in den USA oder UK) nutzen wir zudem die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit unseren Arbeitsrechtskollegen aus dem internationalen Netzwerk für Arbeitnehmer und Führungskräfte (LINEE - Lawyers International Network for Employees and Executives).

Wir engagieren uns im kollegialen und fachlichen Austausch, weshalb wir Mitglieder in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein und im Verein der Hessischen Fachanwälte für Arbeitsrecht e.V. sind.

Die Mitgliedschaft im Arbeitsgerichtsverband stärkt unseren direkten Austausch mit der Richterschaft.

LINEE   AG Arbeitsrecht DAV



Karriere


Wir sind immer daran interessiert unser Team im Arbeitsrecht verstärken. Als Rechtsanwalt w/m/d umfasst Ihr Aufgabenspektrum die Beratung unserer Mandanten in allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Arbeitnehmer und Führungskräfte vertreten Sie in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, Betriebsräte auch im Einigungsstellenverfahren.

Wenn Sie sicher eigenverantwortlich beraten, aber bei komplexen Aufgaben auch gerne im Team agieren, erwarten Sie spannende Mandate und ein motiviertes Arbeitsumfeld. Wir freuen wir uns auf Ihre initiative Bewerbung - gerne per Email:

kontakt_at_kbr-arbeitsrecht.de


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Leistungen

Arbeitnehmer unterstützen wir bei allen rechtlichen Problemen, die sich im Arbeitsleben ergeben. Betriebsräte beraten wir bei Themen, die die Betriebsratsarbeit mit sich bringt. Unsere Schulungen decken die ganze Bandbreite des Arbeitsrechts ab.

für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer unterstützen wir bei allen rechtlichen Problemen, die sich im Arbeitsleben ergeben.

Kündigungsschutzklagen, Ansprüche auf variable Vergütung sowie Abfindungen zählen ebenso zu unserem Beratungsspektrum wie die Abwehr von unberechtigten Abmahnungen und die Überprüfung von Arbeitszeugnissen. Neben diesen typischen Konfliktfeldern bei Begründung, Erfüllung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind auch Fragen zu Arbeitszeit, Teilzeit, Datenschutzregelungen sowie der betrieblichen Altersversorgung häufige Themen in unserer Beratungspraxis. 

Branchenübergreifend beraten wir zu den Themen Bonus und Aufhebungsvereinbarungen.

Geschäftsführer und Vorstände unterstützen wir bei der Verhandlung von Vertragsgestaltungen und Beendigungen und beraten bei Fragen zu Vertrags- und Haftungsthemen.

Unsere Beratungskosten richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wonach die Festlegung nach dem sog. Streitwert, also der Wertigkeit der Angelegenheit, erfolgt. Die Vergütung des Anwalts bestimmt sich in diesen Fällen also nicht nach zeitlichem Aufwand, sondern die Pauschbeträge werden nach dem Gegenstand der Beratung berechnet.

Zudem ist die Abrechnung auf Basis einer zeitabhängigen Honorarvereinbarung möglich.

Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, so rechnen wir im Schadensfall auch gerne direkt mit Ihrer Versicherung ab.

für Betriebsräte

Betriebsräte beraten wir zu allen Fragen, die die Betriebsratsarbeit mit sich bringt.

Neben der Prüfung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen liegt ein Schwerpunkt unserer Beratung auch in der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten, wenn erforderlich vor Gericht. Besondere Expertise haben wir bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Zusammenhang mit Restrukturierungen und Personalabbau sowie komplexen Fusionen. Wir vertreten Betriebsräte sämtlicher Branchen bundesweit – in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen und außergerichtlich bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder in Einigungsstellen.

Erforderliche Anwaltskosten des Betriebsrats muss grundsätzlich der Arbeitgeber übernehmen.

Schulungen

Als langjährig tätige Fachanwälte für Arbeitsrecht decken wir mit unserem Schulungsangebot  das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts mit den angrenzenden sozial- und steuerrechtlichen Fragenstellungen ab.

Schulungen konzipieren und führen wir zu sämtlichen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Themen durch, insbesondere zu betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen, zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten und zu Betriebsänderungen wie z.B. Umstruktierungsmaßnahmen oder Personalabbau.  

Alle unsere Schulungen bieten wir als Inhouse-Schulung oder gerne auch in unseren Kanzleiräumlichkeiten an, angepasst auf Ihre inviduellen Bedürfnisse. Darüber hinaus sind wir auch für arbeitnehmerorientierte Bildungsanbieter als Referentinnen und Referenten tätig, z.B. für das Institut zur Fortbildung von Betriebsräten KG (ifb).

Sprechen Sie uns an, wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein passendes Angebot.

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Team

Peter Krebühl

Rechtsanwalt seit 2005
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Partner

Peter Krebühl, Gründungspartner der Kanzlei Krebühl Biere Rechtsanwälte, studierte Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau. Im Jahr 2002 arbeitete er als Associate in der französischen Kanzlei Gide Loyrette Nouel. Seine anwaltliche Tätigkeit begann er in der Kanzlei CMS Hasche Sigle im Fachbereich Arbeitsrecht, bevor er 2005 zu Pflüger Rechtsanwälte wechselte. Von 2008 bis 2016 war Peter Krebühl Gesellschafter der Kanzlei Pflüger Rechtsanwälte in Frankfurt und vertrat erfolgreich Arbeitnehmer in allen Fragen des Individualarbeitsrechts sowie Betriebsräte bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.

Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer schätzen seine Verhandlungsstärke bei Verhandlungen über Kündigungen und Abfindungen ebenso wie bei der konstruktiven Lösung von sonstigen Konflikten während der Vertragsdurchführung.

 

Als Experte für das kollektive Arbeitsrecht vertritt Peter Krebühl Betriebs- und Personalräte sowie Gewerkschaften, insbesondere bei Umstrukturierungen und Fusionen sowie der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen. Peter Krebühl ist bewusst, dass es bei der Beratung von Betriebsräten nicht nur um juristischen Beistand geht, sondern auch politisch taktische Erfahrung und das Verständnis der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wesentlich für den Erfolg ist.

Bundesweit begleitet er erfolgreich komplexe Umstrukturierungen wie Betriebsstillegungen, Verschmelzungen und andere Personalabbaumaßnahmen insbesondere aus den Bereichen Pharma, Banken und Versicherungen, Produktion, Automotive, Telekommunikation, IT.

 

Auch als Einigungsstellenbeisitzer setzt sich Peter Krebühl regelmäßig für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten ein.

 

Im JUVE-Handbuch für Wirtschaftskanzleien wird Peter Krebühl seit mehreren Jahren als im Markt sehr anerkannter Rechtsanwalt im Arbeitsrecht für Betriebsräte und Arbeitnehmer genannt.

Peter Krebühl verhandelt sicher in englischer Sprache und unterstützt auch französischsprachige Mandanten in ihrer Muttersprache.

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krebuehl_at_kbr-arbeitsrecht.de
T. +49.69.247 41 19-60

Benjamin Biere

Rechtsanwalt seit 2008
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Partner

Benjamin Biere gründete mit Peter Krebühl 2016 die Kanzlei Krebühl Biere Rechtsanwälte, um die gemeinsamen arbeitsrechtlichen Erfahrungen zu bündeln.

Benjamin Biere studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Madrid mit Schwerpunkt Arbeitsrecht. Während seines Studiums befasste er sich in der Wirtschaftskanzlei Weitnauer in Berlin mit gesellschaftsrechtlichen Themen und trat 2008 nach dem Assesorexamen in die bundesweit tätige Berliner Arbeitsrechtskanzlei HENSCHE Rechtsanwälte ein. Dort baute er erfolgreich die Frankfurter Niederlassung der Kanzlei auf. Seitdem ist er ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.

Er wird von Betriebsräten als souveräner Berater und diplomatischer und zugleich durchsetzungsstarker Verhandlungsführer empfohlen. Der Beisitz in Einigungsstellen gehört für Benjamin Biere im Streitfall zu einer konstruktiven Verhandlungsführung untrennbar dazu. Betriebsräte und Personalräte unterstützt Benjamin Biere bei der Wahrnehmung ihrer Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz oder den personalvertretungsrechtlichen Vorschriften. Die Verhandlung von Beendigungsvereinbarungen und die Prozessführung ist eine der ausgeprägten Stärken von Benjamin Biere. Auch ehemalige Verhandlungsgegner schätzen seine konstruktive Verhandlungsführung.

Im JUVE-Handbuch für Wirtschaftskanzleien wird Benjamin Biere als im Markt sehr anerkannter Rechtsanwalt im Arbeitsrecht für Betriebsräte und Arbeitnehmer genannt.

 

Benjamin Biere berät und verhandelt sicher in spanischer und englischer Sprache.

 

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biere_at_kbr-arbeitsrecht.de
T. +49.69.247 41 19-60

Johannes Kulenkampff

Rechtsanwalt seit 2009
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Partner

Johannes Kulenkampff begann sein Studium der Rechtswissenschaften in Bayreuth, wo er studienbegleitend die wirtschafts-wissenschaftliche Zusatzausbildung für Juristen der Universität Bayreuth erfolgreich absolvierte. Sein rechtswissenschaftliches Studium beendete er an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen. Nach dem Referendariat in Frankfurt am Main begann Johannes Kulenkampff seine anwaltliche Tätigkeit im Jahr 2009 in einer mittelständischen Frankfurter Kanzlei für Zivil- und Wirtschaftsrecht, bevor er 2011 in die ebenfalls in Frankfurt ansässigen Kanzlei MATTKE Rechtsanwälte wechselte, die ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisiert und bundesweit tätig ist.

Seither berät Johannes Kulenkampff national wie international tätige Unternehmen, Organe und Führungskräfte in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, gerichtlich und außergerichtlich. Mit seinem Wechsel zu KBR Rechtsanwälte Anfang 2018 bringt Johannes Kulenkampff seine Expertise und Verhandlungserfahrung nunmehr zum Vorteil der von ihm vertretenen Arbeitnehmer und Betriebsräte ein.  

Johannes Kulenkampff berät seine Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und führt hierzu bundesweit unter anderem Kündigungsschutzklagen, verhandelt Aufhebungsverträge und entwirft Arbeitsverträge.

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung von Betriebs- und Personalräten zu allen mitbestimmungsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen.     

Zudem ist er als Beisitzer in Einigungsstellen tätig.

Johannes Kulenkampff berät und verhandelt sicher in englischer Sprache. 

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kulenkampff_at_kbr-arbeitsrecht.de
T. +49.69.247 41 19-60

Mandy Funk

Rechtsanwältin seit 2005
Fachanwältin für Arbeitsrecht 

Of Counsel

Mandy Funk studierte Rechtswissenschaften an der Martin Luther Universität in Halle. Nach ihrem Rechtsreferendariat am Landgericht Dortmund absolvierte sie einen Masterstudiengang in Christchurch, Neuseeland, den sie erfolgreich mit einem LL.M. abschloss. Mit der Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2005 war sie in der Wirtschaftskanzlei P + P Pöllath und Partners und später in einer US-amerikanischen Großkanzlei, in der sie vorwiegend internationale Mandanten betreute, tätig. Anschließend arbeitete Mandy Funk als Legal Counsel in der Rechtsabteilung eines internationalen Konzerns und war als Fachanwältin in unserem Team Ansprechpartnerin in allen arbeitsrechtlichen Fragen. 

Mandy Funk unterstützt uns weiterhin mit ihrer Expertise als Of Counsel.

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funk_at_kbr-arbeitsrecht.de
T. +49.69.247 41 19-60


Martin

Martin Sandforth

Rechtsanwalt seit 2016
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Seit Anfang 2020 verstärkt Martin Sandforth das Team von Krebühl Biere Rechtsanwälte in der Beratung von Arbeitnehmern, Führungskräften sowie Betriebs-und Personalräten. Er nutzt hierfür seine umfassende arbeitsrechtliche Expertise und Verhandlungserfahrung aus der Beratung national wie international tätiger Unternehmen, Organe und Führungskräfte in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.    

Nach seinem Jura-Studium in Frankfurt am Main mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt absolvierte Martin Sandforth sein Referendariat am OLG Frankfurt und war bereits bei einer renommierten Arbeitsrechtsboutique tätig. Im Anschluss arbeitete Martin Sandforth langjährig im Arbeitsrechtsteam der Großkanzlei CMS Hasche Sigle in Frankfurt am Main, bevor er zu KBR wechselte.

Martin Sandforth berät seine Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und führt hierzu bundesweit gerichtliche und außergerichtliche Verfahren und Verhandlungen. Einen besonderen Schwerpunkt bildet hierbei die Beratung beim Abschluss von Arbeits- und Dienstverträgen sowie Aufhebungsverträgen und die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren. Betriebsräte vertritt er in Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten sowie in Einigungsstellen. 

Martin Sandforth berät und verhandelt sicher in englischer Sprache.

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sandforth_at_kbr-arbeitsrecht.de
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Tim Bulian

Tim Bulian

Rechtsanwalt seit 2016
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tim Bulian verstärkt unser Anwaltsteam bei Krebühl Biere Rechtsanwälte seit Juli 2022. Er berät Arbeitnehmer, Führungskräfte sowie Betriebs-und Personalräte. Er nutzt hierfür seine umfassende arbeitsrechtliche Expertise und Verhandlungserfahrung aus der Beratung national wie international tätiger Unternehmen, Organe und Führungskräfte in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. 

Nach seinem Jura-Studium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main und der University of Leicester in England absolvierte Tim Bulian sein Referendariat in Frankfurt am Main und Hamburg. Seine anwaltliche Tätigkeit begann Tim Bulian 2016 in der arbeitsrechtlichen Praxisgruppe einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main bevor er im Jahr 2018 in das Frankfurter Anwaltsteam der renommierten Arbeitsrechtsboutique KLIEMT. Arbeitsrecht wechselte.

Tim Bulian berät in unserem Team Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Er führt hierzu bundesweit gerichtliche und außergerichtliche Verfahren und Verhandlungen. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet entsprechend unserer Kanzleiausrichtung die Beratung beim Abschluss von Arbeits- und Dienstverträgen sowie Aufhebungsverträgen und die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren. 

Die Vertretung von Betriebsräten in Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten gehört ebenso zu seinem Aufgabenfeld wie die Übernahme des Beisitzes oder der Verfahrensbegleitung in Einigungsstellen.

Tim Bulian berät und verhandelt sicher in englischer Sprache.


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Philipp Simon

Rechtsanwalt

simon_at_kbr-arbeitsrecht.de
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Dr. Michael Engesser

Rechtsanwalt seit 2009
Of Counsel 

Michael Engesser studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und München. Bereits im Referendariat legte er den Schwerpunkt auf Arbeitsrecht. Nach Ende des Referendariats ließ er sich als Rechtsanwalt zu und vertrat Gewerkschaftsmitglieder und Betriebsräte im Rahmen der DGB Rechtsschutz GmbH in München. Nach Abschluss der berufsbegleitenden Promotion wurde Michael Engesser zum DGB Bundesvorstand im Bereich der Arbeitsrechtpolitik und mit der Betreuung der Zeitschrift „Arbeit und Recht“ betraut. Derzeit ist er zusätzlich als Personalleiter und Syndikusrechtsanwalt für die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt tätig

Auf Grund dieser Tätigkeiten führte er schon zahlreiche Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen aus den verschiedensten Gebieten wie etwa Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gehälter oder Arbeitszeiten. Mit diesen vielfältigen Erfahrungen im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht kann er in Verhandlungen und Streitfragen zu Betriebsvereinbarungen oder Tariffragen optimale Ergebnisse für die Mandantschaft erreichen. 

Michael Engesser unterstützt die Kanzlei mit seiner Expertise als Of Counsel.

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Susanne

Dr. Susanne Krebühl

Rechtsanwältin seit 2006
Of Counsel

Susanne Krebühl studierte Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau sowie in Melbourne, Australien. Im Anschluss promovierte sie im Bereich des internationalen Strafrechts zur Rolle der Opfer in Strafverfahren. Nach Stationen beim UNHCR in Berlin, dem Auswärtigen Amt in Neu-Delhi und der auf die Vertretung von Arbeitnehmern und Betriebsräten spezialisierten Kanzlei Schneider Schwegler in Düsseldorf war sie ab dem Jahr 2006 als Rechtsanwältin in der Wirtschaftskanzlei P+P Pöllath und Partners tätig. Mittlerweile arbeitet Susanne Krebühl in leitender Position in der Rechtsabteilung eines internationalen Unternehmens in Eschborn. Sie berät und verhandelt sicher in englischer Sprache. 

Susanne Krebühl unterstützt die Kanzlei mit ihrer Expertise als Of Counsel.

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Jana Siegfried

Büroleitung

Rechtsanwaltsfachangestellte

Jana Siegfried ist zusammen mit Patricia Oberberger für das KBR Office Management verantwortlich und kümmert sich um alle administrativen und organisatorischen Aufgaben in unserer Kanzlei.

Nach ihrer Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten arbeitete Jana langjährig in einer überörtlich tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt am Main, bevor sie 2018 den weiteren Aufbau des KBR-Team maßgeblich verantwortete. 

Als Leiterin unseres Büros ist Jana Ihre kompetente und engagierte Ansprechpartnerin bei Ihrem ersten Kontakt mit uns und für alle organisatorischen Fragen rund um Ihr Mandat zuständig.

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T. +49.69.247 41 19-60

Obi

Patricia Oberberger

Büroleitung

Rechtsanwaltsfachangestellte

Patricia Oberberger ist gemeinsam mit Jana Siegfried für das KBR Office Management zuständig und kümmert sich um alle bei uns anfallenden organisatorischen Aufgaben. 

Vor ihrem Wechsel in das KBR-Team im Jahr 2019 war sie als Rechtsanwaltsfachangestellte für eine überörtlich tätige Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt am Main tätig. 

Dank ihrer langjährigen Erfahrung im Office Management sorgt Patricia für einen reibungslosen Ablauf des Tagesgeschäfts. Sie übernimmt für Sie unter anderem die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und steht Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin für alle organisatorischen Fragen rund um Ihr Mandat zur Verfügung. 

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Nadja

Nadja Breitenbach

Büroassistentin und Fremdsprachensekretärin

Nadja verstärkt unser Team im KBR Office, sie kümmert sich um alle bei uns anfallenden organisatorischen Aufgaben und kann dabei auf ihre besonderen Kenntnisse als Fremdsprachensekretärin zurückgreifen.

Vor ihrem Wechsel in das KBR-Team war sie für eine überörtlich tätige Rechtsanwaltskanzlei tätig. 

Nadja sorgt für einen reibungslosen Ablauf des Tagesgeschäfts und ist Ihre Ansprechpartnerin für alle organisatorischen Fragen.

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Kontakt

Krebühl Biere Rechtsanwälte PartG mbB
Hamburger Allee 45 
60486 Frankfurt am Main

T. +49.69.247 41 19-60
F. +49.69.247 41 19-61
M. kontakt_at_kbr-arbeitsrecht.de

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UNSERE KANZLEI BEFINDET SICH IM GEBÄUDE A, 2. OG.

Der Zugang zum Treppenhaus des Gebäudes A erfolgt über die Freitreppe (links im Torbogen, d. h. nicht durch den Torbogen in den Hinterhof gehen), die zum Restaurant Orfeos Erben führt. Direkt vor der Eingangstür des Restaurants geht es rechts in das Treppenhaus.


ANREISE MIT DEM PKW

Autobahn A 5 bis Ausfahrt Westkreuz Frankfurt, dort Richtung Stadtmitte/Messe.
Von der Theodor-Heuss-Allee direkt nach Unterquerung der Emser Brücke an der Ampel rechts in die Varrentrappstraße abbiegen. An der nächsten Ampel rechts abbiegen auf die Emser Brücke in Richtung Bockenheim. Wiederum an der nächsten Ampel rechts in die Hamburger Allee abbiegen und dort parken.


PARKEN

Sollten in der Hamburger Allee keine (freien) Parkplätze (Parken möglich zwischen 11 und 16 Uhr) verfügbar sein, ist Parken in fußläufiger Entfernung im Parkhaus WestendGate, Hamburger Allee 2 möglich.


ANREISE VOM HAUPTBAHNHOF

Mit der S-Bahn Linie S 3 Richtung Bad Soden, S 4 Richtung Kronberg, S 5 Richtung Friedrichsdorf oder S 6 Richtung Friedberg bis Haltestelle Frankfurt/West (Westbahnhof). Nach Verlassen des Bahnhofs rechts der Kasseler Straße den Bahngleisen bis zur nächsten Kreuzung folgen; dort links in die Hamburger Allee.

oder

Vom Bahnhofsvorplatz mit der Straßenbahn Linie 17 Richtung Rebstockbad bis zur Haltestelle Nauheimer Straße oder mit der Straßenbahn Linie 16 bis zur Haltestelle Varrentrappstraße. In Fahrtrichtung links befindet sich die Hamburger Allee 45.

oder

Mit dem Taxi, Fahrzeit ca. 10 Minuten.


ANREISE VOM FLUGHAFEN

Mit der S-Bahn Linie S 8 Richtung Offenbach Ost oder Linie S 9 Richtung Hanau zum Frankfurter Hauptbahnhof. Von dort weiter wie »Anreise vom Hauptbahnhof«.

oder

Mit dem Taxi, Fahrzeit ca. 20 Minuten.